Werden Sie Samenspender
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Will my sperm donation be paid?

Ihre Bereitschaft zur Samenspende sollte vor allem aus Ihrem Wunsch heraus entstehen anderen Menschen zu helfen. Aus diesem Grund erhalten Spender keine Bezahlung, sondern lediglich eine Aufwandsentschädigung, die eine angemessene Kompensation für die aufgewendete Zeit und ggf. Anreisekosten darstellt. Wir zahlen Ihnen bei jeder geeigneten Probenabgabe zur Spende 150 €.
 

Für Ihre Gesundheit & Fitness

Um uns bei Ihnen für Ihre Spendebereitschaft zu bedanken und weil wir wissen, dass viele unserer Spender begeisterte Sportler sind, haben wir uns ein kleines Dankeschön überlegt. Wenn wir Sie als Spender annehmen, werden wir bei Ihnen eine individuelle Stoffwechsel- und Vitalstoffanalyse durchführen.

Im Rahmen der Stoffwechselanalyse wird das Erbgut untersucht. So lassen sich frühzeitig Risiken für bestimmte Erkrankungen und Unverträglichkeiten erkennen. Die Analyse gibt auch Aufschluss darüber welche Nährstoffe Ihr Körper wie gut verwertet. So erkennt man anhand der Ergebnisse welche Ernährung und welche Art von Training dabei helfen können Ihre Gesundheit zu verbessern und Ihre Fitness zu steigern.

Die Vitalstoffanalyse untersucht das Vorkommen wichtiger Vitamine und Spurenelemente im Blut. Die Ergebnisse helfen Ihnen die Bedürfnisse Ihres Körpers für gezielte Vitalstoffe zu erkennen und Ihre Ernährung zu optimieren. Eine optimale, Ihrer Konstitution angepasste Ernährung resultiert in  gesteigerter Fitnessfähigkeit und Gesundheit und dies spiegelt sich dann letztendlich auch in der Qualität der Spermien wider.

 

Samenspenderregister

Seit Juli 2018 gibt es das bundesweite Samenspenderregister. Es speichert 110 Jahre lang personenbezogene Angaben von Samenspendern und Empfängerinnen im Zusammenhang mit Kinderwunschtherapien. So können Kinder, die durch eine Samenspende gezeugt worden sind, bei einer zentralen Stelle erfahren, wer der Samenspender ist.

Auskunftsberechtigt ist, wer vermutet, nach Inkrafttreten des Gesetzes durch Samenspende bei einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung gezeugt worden zu sein und mindestens 16 Jahre alt ist. Für jüngere Kinder können die gesetzlichen Vertreter eine Auskunft beantragen (z. B. die Eltern).